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Liebe BDS Mitglieder und Freunde des BDS, mit einem Sondernewsletter wollen wir Sie noch einmal über wichtige Neuerungen in 2025 informieren und weitere Fakten über die E-Rechnung bereitstellen. Außerdem möchten wir auf unser Unternehmerfrühstück am 13. Februar in Bad Dürkheim und auf die Netzwerkveranstaltung der Wirtschaftsförderung Speyer hinweisen. Unseren Imagefilm finden Sie hier
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Wichtiges für 2025 |
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Noch einmal wollen wir Ihnen Wichtiges für 2025 von A bis Z präsentieren. Dies finden Sie hier
Eine Übersicht der Themen:
A: Abfindungen, AI-Act der EU, Arbeitsvertrag, Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, Ausbildung B: Batterieverordnung der EU, Barrierefreie Website, Baugesetzbuch, Begabtenförderung für talentierte Handwerker, Berufsvalidierung, Bonusleistungen der KrankenkassenBrieflaufzeiten, Briefporto, Bundestagswahl, Bundesverfassungsgericht, Bürgergeld, Bürgerentlastungsgesetz IV C: CO2-Steuer D: Dachdecker, Degressive Abschreibung, Digitale Steuerbescheide E: E-Autos - Sonderabschreibung für Dienstwagen, E-Rechnung, Echtzeit-Überweisungen, Elektrohandwerk, EU-Entwaldungsverordnung F: Familienrechtsreform, Führerscheinumtausch, Forschungszulage G: Gebäudereiniger, Gebäudetyp E - Einfacheres bauen, Gefahrstoffverordnung, Grundfreibetrag und Soli, Grundsteuer, Gründer und Nachfolger I: Integration K: Kfz-Werkstätten, Kinderbetreuungskosten, Kindergeld und Kindergrundsicherung, Kleinunternehmerregelung, Krankenhausreform, Krankenkassen: Zusatzbeitrag, Künstlersozialabgabe L: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Lohnsteuerfreibeträge, Lohnsteuereinbehalt M: Maut, Meisterstück, Meldepflicht in Hotels, Minijob, Mindestlohn P: Passbilder, Pakete, Photovoltaik R: Registrierkassen-Meldung, Rente S: Schornsteinfeger, Schwarzarbeit, Smart Meter, Sozialversicherung, Stromtarife T: TÜV-Plakette U: Umsatzsteuervoranmeldung V: Vergabe, Vollmachten W: Wirtschaftsidentifikationsnummer, Wohnmobile, Wohngeld Z: Zeiterfassung, Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Quelle: Deutsches Handwerksblatt
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Fakten über die E-Rechnung |
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Über die Einführung der E-Rechnung berichteten wir bereits (siehe hier). Nun wollen wir Ihnen noch ein paar weitere Fakten an die Hand geben:- Jeder Unternehmer und Selbständige, auch gewerbliche Vermieter und Freiberufler, sind von der Einführung der E-Rechnung betroffen.
- Ausnahmen: Im Bereich der Ausgangsrechnungen für steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise gelten Ausnahmen. Kleinunternehmer sind von der Versandpflicht ausgenommen.
- Versendet ein Rechnungssteller E-Rechnungen, dann muss der Empfänger diese auch annehmen (können).
- E-Rechnungen werden in der Regel per E-Mail oder als Download aus Kundenportalen übermittelt. Daher sollte ein zentrales E-Mail-Postfach hierzu eingerichtet werden. Es ist aber nicht vorgeschrieben, dass man ein gesondertes Postfach für den Empfang benötigt. E-Rechnungsplattformen werden zukünftig auch eine sichere Möglichkeit sein.
- Der Vorsteuerabzug scheidet mangels E-Rechnungszugang (technisch oder durch Verweigerung) aus. Der Rechnungsaussteller hat seine umsatzsteuerrechtlichen Pflichten durch den Versand einer E-Rechnung erfüllt und ist keinesfalls verpflichtet eine herkömmliche Rechnung auszustellen.
- Die E-Rechnung ist ein strukturiertes Format, meist als XRechnung oder (ZUGFeRD (ab Version 2.0.1). Bei der XRechnung handelt es sich um einen reinen XML-Datensatz, bei ZUGFeRD um eine Kombination aus lesbarer PDF-Datei und einem Datensatz.
- Erhaltene Rechnungen müssen im Ursprungsformat und unveränderbar gespeichert werden.
Quelle: Deutsches Handwerksblatt
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BDS-Unternehmerfrühstück bei KOMOTA Solutions in Bad Dürkheim |
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Kommen Sie am 13. Februar 2025 zum Unternehmerfrühstück bei der KOMOTA Solutions GmbH. Von 9 – 11 Uhr dürfen wir Sie in Bad Dürkheim begrüßen. Gastgeber sind der BDS-Landesverband Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und die KOMOTA Solutions GmbH. Als Gast wird die Firma estos sein.
Gemeinsam werden die Themen Telekommunikation, Kollaboration, allgemeine Kommunikation (Chat, Desktop-, Videocharing), Cloud und KI angesprochen.
Außerdem haben alle Teilnehmer, wie es bei einer Netzwerkveranstaltung üblich ist, die Möglichkeit ihr Unternehmen vorzustellen und sich auszutauschen. Packen Sie die Visitenkarten ein und lernen Sie andere Geschäftsleute kennen, um sich auszutauschen.
Eine VERBINDLICHE ANMELDUNG ist notwendig, um unsere Planungen zu erleichtern. Anmelden können Sie sich per E-Mail beim BDS Rheinland-Pfalz & Saarland unter info@bds-rlp.de oder 06321/9375141.
Die Teilnehmer der Veranstaltung erklären mit ihrer Teilnahme ihr Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Personen im Rahmen der Veranstaltung sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über den Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V.
Bildquelle: KOMOTA Solutions GmbH |
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"Business Brezel" geht in die 2. Runde |
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Gerne geben wir auch die Veranstaltung der Wirtschaftsförderung Speyer und der GoodSpaces GmbH weiter, die am 30. Januar um 18.30 Uhr im Coworking-Space „RheinVilla“, in der Hafenstraße 39 in Speyer stattfinden wird. Unternehmer und Selbständige können hier gemeinsam Ideen austauschen und wertvolle Branchenkontakte knüpfen. Dieses Mal stehen wechselnde inhaltliche Impulse aus den Reihen der Teilnehmenden, insbesondere zu Investitionsthemen, im Fokus. Künftig soll das Netzwerken für KMUs und Solo-Selbständige, die sog. "Business-Brezel"-Treffen, regelmäßig stattfinden. Dabei präsentieren Vertreter aus verschiedenen Branchen ihre Arbeitsweisen und teilen Herausforderungen sowie Lösungsansätze.
Interessierte Unternehmen können sich bei der Wirtschaftsförderung Speyer per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de anmelden. Da die Teilnehmerzahl auf 30 Personen begrenzt ist, wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen. |
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Wir haben einen kleinen Auszug unserer Rahmenvertragspartner für Sie zusammengestellt. Die gesamte Übersicht finden Sie hier Nissan:
 Mit frischen Ideen und einer Erweiterung unseres Portfolios im Bereich der E-Mobilität freuen wir uns, Ihnen den Partner Silence, den führenden europäischen Anbieter für elektrische Mikromobilität, vorzustellen. Ab sofort ergänzt der nur 2,28 Meter lange Silence S04 als erstes Klein-Elektrofahrzeug das Portfolio von Nissan. Der Silence S04 wird über ausgewählte Händler des Nissan Netzes vertrieben. Dieses Händlernetz wird in Zukunft schnell erweitert. Nutzen Sie unsere Händlersuche, um Ihren nächstgelegenen Silence Partner zu finden: HändlersucheDer Silence S04: Ihr idealer Begleiter - Leicht und geräumig: 425 kg, Platz für zwei Personen, 247 Liter Kofferraumvolumen.
- Komfortabel und vernetzt: Multifunktionslenkrad, Klimaanlage, Bluetooth, elektrische Fensterheber, my Silence App, digitaler Schlüssel.
- Flexible Energieversorgung: Ein oder zwei 5,6 kWh Batterien, einfaches Laden zu Hause, im Büro oder perspektivisch an speziellen Stationen.
- Leistungsstark und effizient: Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h bis 85 km/h, Reichweiten von 75 km bis 175 km.
- Attraktive Konditionen über Nissan Financial Services
Entdecken Sie den Silence S04 – die perfekte Lösung für Ihren Fuhrpark! Ein weiteres Highlight ist der neue Interstar: - Auszeichnung: Der neue Nissan Interstar und der vollelektrische Interstar-e wurden im Euro NCAP Crash-Test mit der „Platinum“-Auszeichnung prämiert.
- Elektrifizierung: Nissan plant, bis 2027 die gesamte Palette leichter Nutzfahrzeuge zu elektrifizieren. Der Interstar-e ist der erste batterieelektrische Transporter von Nissan.
- Gewicht und Anhängelast: Der Interstar-e ist zunächst mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und einer Anhängelast von 2 Tonnen erhältlich. Eine Variante mit 4 Tonnen Gesamtgewicht und einer Nutzlast von nahezu 1,6 Tonnen wird folgen.
- Batterie und Reichweite: Zum Marktstart ist eine 87-kWh-Batterie verfügbar, die eine Reichweite von bis zu 460 km bietet. Eine kleinere 40-kWh-Batterie für den Stadtverkehr wird später eingeführt.
- Ladezeit: An Gleichstrom-Ladestationen kann die 87-kWh-Batterie mit bis zu 130 Kilowatt geladen werden, was nach 30 Minuten Ladezeit eine Reichweite von bis zu 252 km ermöglicht.
Für mehr Informationen besuchen Sie die Nissan-Website oder Ihren Nissan-Partner vor Ort. Verbandsmitglieder mit Gewerbeschein erhalten zusätzliche Sonderkonditionen auf leichte Nutzfahrzeuge sowie den Townstar Kombi, den Townstar Kombi EV und den Primastar Kombi (ausgenommen Seaside). Aufgrund unseres Rahmenabkommens erhalten Sie beim Kauf eines Neufahrzeuges einen großen Preisnachlass. Dieses Angebot gilt auch für viele Hybridmodelle. Sprechen Sie uns an: Für weitere Informationen zu den Sonderkonditionen kontaktieren Sie uns unter 06321/9375141 oder info@bds-rlp.de |
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SAVE THE DATE: Wirtschaftsmarkt des Gewerbevereins Haßloch mit Klimaschutzmesse am 14. & 15. Juni 2025 Pfalzhalle, Am Pfalzplatz 11, 67454 Haßloch |
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SAVE THE DATE: 75 Jahre Gewerbeverein Haßloch am 13. September 2025
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Etwas zum Schmunzeln
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Von unserem Mitglied Steffen Boiselle:
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BDS Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. Vertreten d. d. Präsidenten Liliana Gatterer und Joachim Schneider(V.i.S.d.P) Redaktion & Layout: Alexander Gehres Exterstraße 3 67433 Neustadt/Wstr. Deutschland
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